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Richtlinie über die Förderung innovativer Vorhaben zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat eine Richtlinie über die Förderung innovativer Vorhaben zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bekannt gegeben.
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Auch Gemüsebaubetriebe sind antragsberechtigt, denn insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen werden berücksichtigt.
Gegenstand der Förderung ist die Optimierung von Elementen im integrierten Pflanzenschutz, wie zum Beispiel biologische, chemische und andere Pflanzenschutzverfahren, Verbesserung des Resistenzmanagements für Schadorganismen, teilflächenspezifische Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Verlust- und Abdriftminderung von Pflanzenschutzmitteln sowie der Aufbau und die Optimierung von Netzwerken zwischen Wirtschaft, Beratung, Praxis und Wissenschaft.
Weitere Auskünfte erteilt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Anträge und die Vorlage von Projektskizzen sind über ein Internetportal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bis zum 19. Mai 2011 einzureichen. Diese Förderrichtlinien stehen als Download zur Verfügung unter www.ble.de
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