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Studie

Schulz begrüßt Fortsetzung der steuerlichen Ermäßigung bei Agrardiesel

Die zunächst auf zwei Jahre (2008 und 2009) befristete steuerliche Ermäßigung auf Agrardiesel wird unbefristet fortgesetzt, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium kürzlich in einer Pressemeldung mit. Der Bundesrat hat im Februar dieses Jahres der Änderung des Energiesteuerund Stromsteuergesetzes zugestimmt.
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Gerhard Schulz, Vorsitzender der Fachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG), stellte dazu fest: „Dies bedeutet für unsere Gemüseerzeuger mehr Wettbewerbsgerechtigkeit innerhalb der Europäischen Union sowie eine deutliche Entlastung und bessere Planbarkeit“. Die Entscheidung sieht Schulz als einen Schritt in die richtige Richtung. Allerdings könne von einer Harmonisierung noch nicht gesprochen werden. Deutschland liege bei der Agrardieselbesteuerung nach wie vor EU-weit deutlich vorne. Die Harmonisierung müsse aber weiterhin oberstes Ziel sein, betonte Schulz.
Unbefristet abgeschafft werden sowohl der Selbstbehalt von 350 Euro pro Betrieb als auch die Obergrenze von 10.000 Liter. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland werden damit jährlich dauerhaft um 260 Mio. Euro entlastet. Diesel wird in Deutschland mit 47 Cent pro Liter besteuert. Landwirte und Gärtner bekommen auf Antrag rund 21 Cent pro Liter erstattet. Die steuerliche Entlastung beim Agrardiesel tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft. Damit wird die derzeitige Regelung nahtlos fortgesetzt.
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