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Im Auftrag

Gutachten zur Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes

Der Präsident des Bundesrechnungshofes hat als Beauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung auf Bitten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMVEL) die Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland auf Schwachstellen analysiert und ein Gutachten zur Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes veröffentlicht. Anlass für das Gutachten war zum Beispiel die aufgetretene EHEC-Krise bei Gemüse.
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In seiner Analyse – so der Bundesausschuss Obst und Gemüse – kommt der Präsident des Bundesrechnungshofs zu dem Schluss, dass nationale Krisenmanagement normativ und organisatorisch neu auszurichten.
Kernelement sollte dabei ein nationaler Krisenstab sein, der mit allen erforderlichen Kompetenzen ausgestattet ist und die Öffentlichkeit über das nationale Vorgehen informiert. In diesen nationalen Krisenstab sollten die betroffenen Länder mit ihren Akteuren und Experten einbezogen sein, wobei die betroffenen Länder an die Entscheidungen des Krisenstabes zu binden sind und der Krisenstab den Ländern Maßnahmen zur Krisenbewältigung aufgeben kann. Angesiedelt werden sollte dieser nationale Krisenstab beim Bund, der auch die Einberufungs, Leitungs- und Beschlusskompetenz haben sollte. Damit greift der Bericht des Bundesrechnungshofes zwei zentrale Forderungen des Bundesausschusses Obst und Gemüse zur künftigen besseren Krisenbewältigung auf, die insbesondere die dauerhafte Einrichtung eines Krisenstabes beim Bund mit weitgehender Kompetenz und einem einheitlichen Sprachrohr beinhalten.
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