Erreichbarkeit einer Hofstelle im Außenbereich
Die Erteilung einer Baugenehmigung oder einer Nutzungsänderungsgenehmigung für eine im Außenbereich, das heißt nicht innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen Hofstelle kommt nur dann in Frage, wenn eine ausreichende Erschließung gesichert ist.











