Recht
Störung durch Regenwasser vom Spargelfeld im Gewächshaus
Zwei Jahre nach Anlegen eines Spargelfelds begann der Spargelbauer damit, die Spargeldämme während der Wintermonate zusätzlich durch eine Plastikfolie zu schützen. Deshalb wurde das Regenwasser in Richtung auf ein tiefer gelegenes Gartenbaugrundstück abgeleitet.
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Wegen heftiger Regenfälle drang das Wasser in ein Gewächshaus ein und verursachte einen erheblichen Schaden. Der Inhaber des Gartenbaubetriebs verlangte 215.000 € Schadensersatz. Dem stand eine Vorschrift des Landeswassergesetzes entgegen. Danach durfte der Eigentümer eines Grundstücks den Ablauf des wild abfließenden Wassers nicht künstlich so ändern, dass tiefer liegende Grundstücke belästigt wurden. Unter dieses Verbot fiel eine Veränderung des Wasserablaufs infolge veränderter wirtschaftlicher Nutzung des Grundstücks jedoch nicht. Dadurch sollte die Dispositionsfreiheit des Oberliegers nicht allzusehr eingeschränkt werden. Dem sollte in der wirtschaftlichen Ausnutzung seines Grundstücks die Bewegungsfreiheit bleiben. Nach dem...
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