Recht
Nachbarklage gegen Geruchsbelästigung durch Kompostwerk
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Als 1.300 m von einer Wohnung entfernt im Außenbereich ein Kompostwerk zur Herstellung von Substrat gebaut werden sollte, war der Eigentümer nicht einverstanden. Er befürchtete erhebliche Geruchsbelästigungen und ging gegen die erteilte Genehmigung im Wege der Klage vor. Deshalb wurde die Überprüfung der Immissionssituation erforderlich, die aber nicht schematisch erfolgen durfte. Vielmehr waren die örtlichen spezifischen Aspekte (zum Beispiel Grundstückssituation, Bestandsschutz, Rücksichtnahmegebot im Nachbarschaftsverhältnis, Geruchsintensität, Lästigkeit, vegetationstypische Gerüche) in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Als Ergebnis einer intensiven Einzelprüfung kann unter Abwägung aller Randbedingungen ein Emissionswert in...
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