Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher Bewertung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs für Zwecke der Erbschaftsteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass der bewertungsrechtliche Begriff „Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“ tätigkeitsbezogen ist. Zivilrechtliches Eigentum an Grund und Boden ist unerheblich. Nur wenn der vom Finanzamt festgestellte Liquidationswert...