Arbeitszeiterfassung Keine Zeiterfassung, keine Argumente
Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Az.: 4 SLa 52/24) sollte ein Weckruf für Arbeitgeber sein: Wer die Arbeitszeit seiner Beschäftigten nicht ordentlich erfasst, verliert im Überstundenprozess schnell die Kontrolle und damit den Prozess.

















