Verkehrssicherungspflicht für Wasserschlauch auf Wochenmarkt
Als ein Passant auf dem Wochenmarkt stürzte, machte er dafür einen Wasserschlauch verantwortlich, der von einem Standinhaber verlegt worden war. Dieser Wasserschlauch war aber mit schwarzen Gummimatten abgedeckt worden.
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Hierdurch hatte der Standinhaber den auf dem Pflaster verlegten und dort nicht ohne weiteres erkennbaren schmalen Schlauch für die Käufer hinreichend gesichert. Dass dadurch eine mittig erhöhte, jedoch im Randbereich minimale Stufe entstand, war angesichts der Gesamtbreite der Matte von 1,20 m unerheblich. Besucher eines Markts bewegen sich allgemein schlendernd mit kleinen Schritten. Daher war zu erwarten, dass sie bei einem Fußtritt ohne Blick zum Boden zunächst auf die lediglich 5 mm hohen Randbereich der Gummimatte traten. Dieser Untergrund unterschied sich deutlich von der umgebenden Pflasterung und musste jeden Besucher, der in seinem Wahrnehmungsvermögen nicht beeinträchtigt war, dazu veranlassen, den Blick auf den Boden zu...
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