Recht
Schaden beim maschinellen Bearbeiten von Spargelfeldern
Beim Bearbeiten von Spargelfeldern waren durch zu tiefes Fräsen die Rhizome der Spargelpflanzen beschädigt worden. Deshalb verlangte der Spargelbauer Schadensersatz.
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Der Schadenverursacher, ein landwirtschaftlicher Lohnunternehmer, meinte, dafür müsse seine Betriebshaftpflichtversicherung einstehen, die jedoch zur Schadenregulierung nicht bereit war. Nach ihrer Auffassung war sie zur Versagung des Deckungsschutzes berechtigt. Es ging um die Frage, ob es sich um einen „Tätigkeitsschaden“ gehandelt hatte, der nach den Versicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen war. Der Schadenverursacher hatte den Auftrag gehabt, den Bereich des alten Spargeldamms oberhalb der so genannten Rhizome circa 7 bis 10 cm zu fräsen und im gleichen Arbeitsgang den Damm wieder neu aufzubauen. Für die Dammarbeiten wurde die von dem Spargelbauern zur Verfügung gestellte Fräse von dem Unternehmer an...
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