Anspruch aus betrieblicher Übung
Durch den Arbeitsvertrag wird festgelegt, welche Ansprüche der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen kann. Dabei handelt es sich aber nicht um eine abschließende Regelung. Ansprüche für einen Arbeitnehmer können sich auch aus einer betrieblichen Übung ergeben.
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Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle diese Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden. Dieses als Vertragsangebot zu wertende Verhalten des Arbeitgebers wird von den Arbeitnehmern durch widerspruchslose Inanspruchnahme der Leistung angenommen. Sie müssen dafür nicht ausdrücklich die Annahme erklären. Durch die betriebliche Übung erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen. Eine betriebliche Übung ist für jede Angelegenheit vorstellbar, die arbeitsvertraglich in einer so allgemeinen Form geregelt werden kann. Entscheidend für die Entstehung eines...
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