Rente wegen Berufsunfähigkeit eines Gemüsebaumeisters
Als bei einem Gemüsebaumeister, der einen eigenen Betrieb führte, ein fortgeschrittenes Wirbelsäulenleiden auftrat, machte er auf Grund eines abgeschlossenen Versicherungsvertrags einen Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente geltend.
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Dazu war die Versicherung aber nicht bereit. Nach ihrer Auffassung war eine Betriebsumorganisation beziehungsweise die zusätzliche Einstellung von Hilfskräften wirtschaftlich möglich und zumutbar. Mit diesem Sachverhalt hat sich das Landgericht Frankenthal im Urteil vom 10. Januar 2008 – 3 O 347/07 – befasst. Danach ist ein Betriebsinhaber erst dann außer Stande, seinen Beruf auszuüben, wenn er auch unter Ausnutzung seines Freiraums die konkrete Tätigkeit, die er bisher ausgeübt hat, nicht mehr im Umfang von 50% fortsetzen kann. So kam es darauf an, ob die Gesundheitsbeeinträchtigung den Gemüseanbauer an Einzelverrichtungen hinderte, die für seine bisher konkret ausgeübte Tätigkeit prägend oder wesentlich waren. Dabei war jedoch zu...
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