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Haftpflichtversicherungsschutz für Pflanzenschutzspritze

Wenn eine selbstfahrende Pflanzenschutzspritze einen Schaden verursacht und der Betrieb deshalb auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, wird der Betriebsinhaber meinen, dafür müsse seine Betriebshaftpflichtversicherung einstehen.
Veröffentlicht am
Dabei kommt es aber entscheidend auf den Haftpflichtversicherungsvertrag an. Die Haftpflichtversicherung ist nur dann verpflichtet, für den Schaden einzustehen, wenn das Risiko der selbstfahrenden Pflanzenschutzspritze in den Vertrag einbezogen worden ist. Jedoch sind in den Betriebshaftpflichtversicherungsverträgen meistens die Schäden ausgeschlossen, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs (Kfz) verursacht werden. Allerdings gibt es in den Verträgen auch eine Ergänzungsklausel, wonach die gesetzliche Haftpflicht aus Halten, Besitz und Gebrauch von Fahrzeugen mitversichert ist, wenn es sich entweder um ein nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrendes, nicht versicherungspflichtiges Kfz ohne Rücksicht auf seine...
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