Gewerbesteuerpflicht des Hofladens
Die Zahl der Hofläden hat in den letzten Jahren immer mehr zugenommen. Sie werden unterschiedlich betrieben. Einmal werden nur selbst gewonnene Garten- oder Landerzeugnisse verkauft. Oder es werden zusätzlich, aber in geringem Umfang, fremde Erzeugnisses besorgt und verkauft. Oder aber der Verkauf der Fremderzeugnisse ist regelmäßiggrößer als der der eigenen Erzeugnisse.
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Die unterschiedlichen Sachverhalte sind bisher steuerrechtlich unterschiedlich gewertet worden. Nunmehr liegt aber das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 25. März 2009 – IV R 21/08 – vor, das für die Steuerpflicht eine einheitliche Linie ergibt. Dabei kommt es darauf an, ob der Hofladen unselbständiger Teil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist. Dann sind die daraus erzielten Einkünfte solche aus Land- und Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau oder einem Betrieb, der die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnt. Neben der Erzeugung der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Produkte ist auch deren Vermarktung und Veräußerung keine gewerbliche Tätigkeit. Der Verkauf der selbst gewonnenen landwirtschaftlichen...
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