Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Vorfälligkeitsentschädigungen für die vorzeitige Rückführung von Immobiliendarlehen
Vor mehr als dreißig Jahren hat das höchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), zugunsten der Banken entschieden, dass diese bei einer vorzeitigen Kreditrückführung ihren „Schaden“ nicht mehr konkret berechnen und dem Kunden darlegen müssen.
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Diese Ungerechtigkeit könnte nun nach langer Zeit ins Wanken geraten, da ein deutsches Landgericht diese Fragestellung, wie konkret Banken ihren „Schaden“ bei der vorzeitigen Kreditrückführung darlegen müssen, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Klärung vorgelegt haben. Aktuelle Rechtslage der Banken Im Kern geht es bei dieser Vorlage beim EuGH darum, dass das Landgericht sich gegen die vom BGH über viele Jahr entwickelte Rechtsprechung richtet, indem es nun durch die Vorlage beim EuGH diesen Sachverhalt geklärt wissen möchte. Also, ob es zulässig sein kann, dass Banken bei einer vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens einen „Schaden“ pauschal in Form einer fiktiven Schadensberechnung, des sogenannten...
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