Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Neuerungen im Arbeitsrecht
Dieses Gesetz kannten bislang die wenigsten Arbeitgeber: Das Nachweisgesetz, das es bereits seit 1995 gibt und in dem die wesentlichen Vertragsbedingungen geregelt sind, die ein Arbeitgeber dem neuen Mitarbeiter/der Mitarbeiterin schriftlich mitteilen muss.
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Grundsätzlich ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags mündlich möglich, nur für die Kündigung sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Schriftform vor. Trotzdem regelt das Nachweisgesetz, dass der Arbeitgeber zumindest die wesentlichen Inhalte des Arbeitsverhältnisses schriftlich mitteilen muss, dazu gehörten bislang unter anderem die Dauer des Arbeitsverhältnisses bei Befristung, die Beschreibung der Tätigkeit, die Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts, die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, die Kündigungsfristen sowie der Hinweis auf Tarifverträge. Neue Vorgaben für Arbeitsverträge seit August 2022 Seit August 2022 müssen notwendig weitere Angaben hinzukommen, soweit diese einschlägig sind. Hierzu können gehören: Die nähere...
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