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Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher

Änderungen des Personengesellschaftsrechts

Am 24. Juni 2021 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom Bundestag beschlossen und am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz wird nach seinem Art. 137 in den wesentlichen Teilen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Veröffentlicht am
Elmar Uricher
Elmar Uricherprivat
Gesellschaft bürgerlichen Rechts als rechtsfähige Außengesellschaft Bisher war das BGB (Bundesgesetzbuch) dadurch geprägt, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als nichtrechtsfähige Gesamthandsgemeinschaft verstanden wurde und damit als nicht rechtsfähige Außengesellschaft betrachtet wurde. Damit ging viel Unsicherheit im Rechtsverkehr einher. Lange war die Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch nicht grundbuch- oder prozessfähig. Erst in neuerer Zeit wurde ihr dies von der Rechtsprechung zugesprochen. Nun hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. Januar 2024 geregelt, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als rechtsfähige Person des Rechtsverkehrs im Außenverhältnis zu betrachten ist. Unter anderem wird dies auch durch das...
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