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Umsatzsteuerpauschalierung

Branche droht weitere Einschränkung

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) kritisiert eine neue Vorgabe zur Umsatzsteuer in der Landwirtschaft und damit auch im Gartenbau.

von ZVG erschienen am 29.11.2025
Beim Verkauf von gebrauchten Maschinen und Geräten kann ab Mitte 2026 keine Umsatzsteuerpauschalierung mehr angewendet werden. © Gerhard Korge
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Nach einer Klarstellung des Bundesfinanzministeriums unterliegt der Verkauf von Gegenständen des land- und forstwirtschaftlichen Unternehmensvermögens künftig eindeutig der Regelbesteuerung – darunter insbesondere gebrauchte Maschinen und Geräte. Die bislang geltende Vereinfachungsregelung entfällt mit einer Übergangsfrist zum 30. Juni 2026 vollständig.

Bislang wurde nicht beanstandet, wenn solche Gegenstände der Durchschnittssatzbesteuerung zugeordnet wurden, sofern sie zu mindestens 95 % für Umsätze ohne Vorsteuerabzug genutzt worden waren. Mit dem neuen Schreiben des Finanzressorts ist diese Möglichkeit nun gestrichen. Für Betriebe, die die Umsatzsteuerpauschalierung anwenden, bedeutet dies zusätzliche bürokratische und steuerliche Belastungen beim Verkauf von Maschinen.

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