Recht & Steuern Werbeanlagen im Außenbereich nicht zulässig
Wie aus einer Information der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hervorgeht, hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden, dass Fahrzeuganhänger mit aufgebrachter Werbung als Werbeanlagen auf Grundstücken im Außenbereich grundsätzlich unzulässig sind.