Pflanzenschutzmittel „BANJO“ Teilwiderruf der Zulassung hinsichtlich der Anwendungen an Speisezwiebel und Schalotte
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 17. Juli 2024 auf Antrag des Zulassungsinhabers die Zulassung des Pflanzenschutzmittels BANJO für die Anwendung gegen Botrytis squamosa an Speisezwiebel und Schalotte (Anwendungsnummer 006899-00/02-001) widerrufen.






























