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Pflanzenschutzmittel „BANJO“

Teilwiderruf der Zulassung hinsichtlich der Anwendungen an Speisezwiebel und Schalotte

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 17. Juli 2024 auf Antrag des Zulassungsinhabers die Zulassung des Pflanzenschutzmittels BANJO für die Anwendung gegen Botrytis squamosa an Speisezwiebel und Schalotte (Anwendungsnummer 006899-00/02-001) widerrufen.

von Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erschienen am 13.08.2024
Für das Pflanzenschutzmittel „BANJO“ wurde ein Teilwiderruf der Zulassung erlassen. © Julia Appel
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Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechende Anwendung der folgenden Vertriebserweiterung: Carneol (Zulassungsnummer: 006899-60). Diese Anwendungen sind ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.

Nachträgliche Änderung: Die widerrufene Anwendung ist durch die zugelassene Anwendung in Zwiebelgemüse (/04-001) abgedeckt.

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