
Weiterhin Thema im Gemüsebau
Die Dachverbände ZVG, DBV und DRV kritisieren deutlich, dass nach Prüfung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium eine rechtliche Möglichkeit zur Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft nicht bestehen soll.
von Bundesfachgruppe Gemüsebau erschienen am 14.08.2025Damit sinkt die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Gemüsebaubetriebe deutlich im Vergleich zu den Konkurrenten aus Südeuropa. Betriebsaufgaben und Produktionsverlagerungen drohen. Umso wichtiger ist es jetzt, andere strukturelle Verbesserungen anzustoßen, um Betriebe zu entlasten und Arbeitskräfte zu sichern. Allein die Agrardieselrückerstattung oder die Stromsteuererstattung bieten keinen adäquaten Ausgleich. Ein zentraler Punkt ist die gesetzliche Klarstellung zur Berufsmäßigkeitsprüfung bei kurzfristigen Beschäftigungen.
Klare Forderungen
Die Betriebe brauchen ein rechtssicheres Verfahren, das Arbeitgebern und Beschäftigten gleichermaßen Sicherheit gibt. Damit kurzfristige Beschäftigungen im Rahmen der 70-Tage-Regelung sozialversicherungsfrei bleiben können, muss endlich klar und eindeutig geregelt werden, wann eine Tätigkeit als nicht berufsmäßig gilt. Es ist nicht hinnehmbar, dass landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe allein das Haftungsrisiko tragen und mit erheblichen Beitragsrückforderungen der Rentenversicherung rechnen müssen.
Weitere dringende Maßnahmen zur Unterstützung der Betriebe sind die Erweiterung der bilateralen Abkommen mit Drittstaaten, um ausreichend Saisonarbeitskräfte bis zum Ende der Saison zur Verfügung zu haben. Zusätzlich muss die Beschäftigungsverordnung (BeschV) überarbeitet werden, um Verfahren zur Arbeitserlaubnis zu vereinfachen und neue Potenziale zu erschließen. Dazu gehört auch die Verstetigung höherer Zuschüsse zur Unfallversicherung, eine höhere Arbeitszeitflexibilisierung sowie der Bürokratieabbau, insbesondere bei Melde- und Dokumentationspflichten.
Arbeitsintensive Kulturen auf dem Prüfstand
Wenn die politischen Rahmenbedingungen stimmen und die Betriebe auskömmlich wirtschaften können, gehört der gesetzliche Mindestlohn nicht mehr zu einer der zentralen Fragen. Zu möglichen Hebeln gehören Erleichterungen beim Bauen im Außenbereich, um Betriebsentwicklungen zu ermöglichen, Rechtssicherheit bei Wasserentnahmen insbesondere in niederschlagsarmen Regionen aber auch Planungssicherheit bei Sonderkulturen durch zur Verfügung stehende Pflanzenschutzmittel sowie praxisgerechte Düngevorschriften.
Je einheitlicher und in guter Qualität der Bestand steht, desto weniger Handgriffe sind in der Folge nötig zur Aufbereitung und Sortierung. Doch auch die Nachfrage nach regionalen Produkten und die Bereitschaft der Verbraucher höhere Preise zu zahlen muss passen. Aktuell dominiert jedoch der erhebliche Preisdruck durch günstige Konkurrenz und ein schwieriges Umfeld den Gemüsemarkt. Daher ist es kaum verwunderlich, wenn im Gemüsebau die weitere Erhöhung des Mindestlohns äußerst kritisch gesehen wird, da bereits diese Saison die Preise nicht auskömmlich sind.
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