Ausländische Saisonarbeitskräfte Verträge, Arbeitszeit, Lohnsteuer & Co.
Viele landwirtschaftliche Betriebe mit Sonderkulturen sind auf ausländische, insbesondere osteuropäische Saisonarbeitskräfte angewiesen. Dabei gilt es einiges zu beachten.
Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.
Viele landwirtschaftliche Betriebe mit Sonderkulturen sind auf ausländische, insbesondere osteuropäische Saisonarbeitskräfte angewiesen. Dabei gilt es einiges zu beachten.
Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Az.: 4 SLa 52/24) sollte ein Weckruf für Arbeitgeber sein: Wer die Arbeitszeit seiner Beschäftigten nicht ordentlich erfasst, verliert im Überstundenprozess schnell die Kontrolle und damit den Prozess.
Alle Trägerverbände der grünen Branche und zahlreiche kleinere Agrarverbände sind Teil eines breitangelegten Verbändeappels, der die Umsetzung des Koalitionsvertrages anmahnt und ein modernes, flexibles Arbeitszeitrecht fordert.
Das Bundeskabinett hat am 29. Oktober die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 zunächst auf 13,90 Euro je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat zum Referentenentwurf zur Änderung der kurzfristigen Beschäftigung Stellung genommen. Er unterstützt ausdrücklich die geplante Verlängerung der bisherigen 70-Tage-Regelung auf 90 Tage, mahnt jedoch rechtssichere Rahmenbedingungen an.
Nicht selten ergibt eine Betriebsprüfung, dass Sozialversicherungsbeiträge über Monate oder Jahre hinweg zu niedrig abgeführt wurden. Das Ergebnis wird für Arbeitgeber teuer, denn die Sozialversicherungsträger fordern die fehlenden Beiträge über den gesamten Zeitraum nach.
Die Dachverbände ZVG, DBV und DRV kritisieren deutlich, dass nach Prüfung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium eine rechtliche Möglichkeit zur Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft nicht bestehen soll.
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) fordert nach der gescheiterten Ausnahmeregelung für Saisonarbeitskräften beim Mindestlohn klare Regeln zur Berufsmäßigkeit und verbesserte Rahmenbedingungen.
Seit mehr als fünf Jahren beschäftigt sich die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) intensiv mit dem Thema Saisonarbeit, um Betriebe und deren Saisonarbeitskräfte bei Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Seit einiger Zeit steht der SVLFG...
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Rheinland-Pfalz beruft sich bei Betriebsprüfungen aktuell auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 2018, in dem entschieden wurde, dass bei einem Jahreseinkommen von insgesamt 91.670 Euro zusätzliche Einkünfte aus einer kurzfristigen...
Alljährlich zur Erntezeit finden sich Medienberichte zur Saisonarbeit mit stets denselben Vorurteilen: Saisonkräfte „nehmen Deutschen die Arbeit weg“, werden „ausgebeutet“ oder „hausen in Baracken“. Mit diesen Falschannahmen räumt ein Faktencheck der Bundesfachgruppe Obstbau auf.
28 % aller Arbeitskräfte in der Landwirtschaft waren 2023 Saisonarbeitskräfte.
Für ihre jährliche Mitgliederversammlung zog es die Gemüse-Selbstvermarkter Mitte Februar diesmal ins baden-württembergische Esslingen. Mit dem dortigen Landwirtschaftsminister Peter Hauk wurden die Herausforderungen der Branche intensiv diskutiert.
Mit Beginn dieses Jahres 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 €/Stunde. Um den aktuellen Mindestlohn bewerten zu können, lohnt es sich, diesen sowohl von Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmer-Seite anzuschauen.
Häufig werden Mitarbeiter und Saisonarbeitskräfte auf dem Betrieb verköstigt. Die Mahlzeiten sollten gesund, günstige, sättigend und schnell zuzubereiten sein. Die Akademie für Landbau und Hauswirtschaft Kupferzell hat uns drei Mittagsgerichte zusammengestellt.
Häufig sind Saisonarbeitskräfte direkt auf den Betrieben untergebracht und werden dort auch verpflegt. Hier erfahren Sie, wie Kost und Logis auf den Arbeitslohn angerechnet werden können.
Die kurzfristige, sozialversicherungsfreie Beschäftigung ist für osteuropäische Arbeitnehmer eine faire und günstige Möglichkeit, ihr Einkommen zu verbessern, und für Arbeitgeber wettbewerbsfähig zu produzieren. Allerdings gibt es Ungewissheiten bei der Prüfung durch die Rentenversicherung. Bei...
Sozialversicherungsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) belasten Arbeitgeber von Saisonarbeitskräften stark, mit drohenden Nachzahlungen von bis zu 130.000 Euro. Viele Arbeitnehmer lehnen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ab, was die Lohnkosten erhöht und die...
Schnell ist es passiert. Auch die dringend benötigten Erntehelfer können plötzlich erkranken. Eine Erntehelferversicherung zahlt sich dann schnell aus – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Glücklich kann sich der schätzen, der beizeiten eine gute Wahl getroffen hat.
Schriftgröße
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen