Gisela Fischer-Klüver Die Fragen der Sozialversicherung für ausländische Arbeitnehmer sind umfänglich geregelt. Unbedingt vorab ist zu klären, ob der Erntehelfer unter die Sozialversicherungspflicht fällt. Bei dieser Frage unterstützen berufsständische Vertretungen oder Steuerberater. Die Dauer ist entscheidend Grundsätzlich gilt zu klären, wie lange die Arbeitskräfte im Betrieb und ob diese sozialversicherungspflichtig sind. Letztere sind in der Regel die, die mehr als 90 Tage anwesend sind. Erntehelfer gelten als Saisonarbeitskräfte, wenn sie vorübergehend in Deutschland beschäftigt sind und Arbeitgebende mit ihnen einen jahreszeitlich bedingten, jährlich wiederkehrenden Bedarf an Arbeitskräften abdecken. Nicht...