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Erntehelferversicherungen

Glück im Unglück hat, wer gut versichert ist

Schnell ist es passiert. Auch die dringend benötigten Erntehelfer können plötzlich erkranken. Eine Erntehelferversicherung zahlt sich dann schnell aus – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Glücklich kann sich der schätzen, der beizeiten eine gute Wahl getroffen hat.
Veröffentlicht am
Erntehelfer müssen bei ihren Tätigkeiten gut versichert sein.
Erntehelfer müssen bei ihren Tätigkeiten gut versichert sein.Fischer-Klüver
Gisela Fischer-Klüver Die Fragen der Sozialversicherung für ausländische Arbeitnehmer sind umfänglich geregelt. Unbedingt vorab ist zu klären, ob der Erntehelfer unter die Sozialversicherungspflicht fällt. Bei dieser Frage unterstützen berufsständische Vertretungen oder Steuerberater. Die Dauer ist entscheidend Grundsätzlich gilt zu klären, wie lange die Arbeitskräfte im Betrieb und ob diese sozialversicherungspflichtig sind. Letztere sind in der Regel die, die mehr als 90 Tage anwesend sind. Erntehelfer gelten als Saisonarbeitskräfte, wenn sie vorübergehend in Deutschland beschäftigt sind und Arbeitgebende mit ihnen einen jahreszeitlich bedingten, jährlich wiederkehrenden Bedarf an Arbeitskräften abdecken. Nicht...
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