
Entlastung für Betriebe gefordert
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) fordert nach der gescheiterten Ausnahmeregelung für Saisonarbeitskräften beim Mindestlohn klare Regeln zur Berufsmäßigkeit und verbesserte Rahmenbedingungen.
von ZVG erschienen am 23.07.2025Der ZVG kritisiert deutlich, dass nach Prüfung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium eine rechtliche Möglichkeit zur Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft nicht besteht. Damit sinkt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gartenbaubetriebe. Betriebsaufgaben und Produktionsverlagerungen drohen.
Umso wichtiger ist es jetzt, andere strukturelle Verbesserungen anzustoßen, um Betriebe zu entlasten und Arbeitskräfte zu sichern. Ein zentraler Punkt ist die gesetzliche Klarstellung zur Berufsmäßigkeitsprüfung bei kurzfristigen Beschäftigungen.
Klarheit für Betriebe gefordert
Damit kurzfristige Beschäftigungen im Rahmen der 70-Tage-Regelung sozialversicherungsfrei bleiben können, muss endlich klar und eindeutig geregelt werden, wann eine Tätigkeit als nicht berufsmäßig gilt. Es ist nicht hinnehmbar, dass landwirtschaftliche/gärtnerische Betriebe allein das Haftungsrisiko tragen und mit erheblichen Beitragsrückforderungen der Rentenversicherung rechnen müssen.
Weitere dringende Maßnahmen zur Unterstützung der Betriebe sind die Erweiterung der bilateralen Abkommen mit Drittstaaten, um ausreichend Saisonarbeitskräfte bis zum Ende der Saison zur Verfügung zu haben. Zusätzlich muss die Beschäftigungsverordnung (BeschV) überarbeitet werden, um Verfahren zur Arbeitserlaubnis zu vereinfachen und neue Potenziale zu erschließen. Dazu gehört auch die Verstetigung höherer Zuschüsse zur Unfallversicherung, eine höhere Arbeitszeitflexibilisierung sowie der Bürokratieabbau, insbesondere bei Melde- und Dokumentationspflichten.
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