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Zulassung & Genehmigung

Teilwiderruf von Acetamiprid-haltigen Pflanzenschutzmitteln

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 18. August 2025 die Zulassungen der Pflanzenschutzmittel Mospilan SG (Zul.-Nr.: 005655-00) und Schädlingsfrei Careo Konzentrat (Zul.-Nr.: 005686-00) hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendungen von Amts wegen.

von BVL erschienen am 11.06.2025
Unter anderem für die Anwendung in Spinat wurden die Rückstandshöchstgehalte so weit abgesenkt, dass eine Anwendung von Mospilan SG ab 18. August 2025 nicht mehr zulässig ist. © Natalie Krampfl
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Diese Anwendungen sind dann nicht mehr zulässig, weil die Höchstwerte an Rückständen des enthaltenen Wirkstoffs Acetamiprid nicht mehr sicher eingehalten werden können.

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Zusätzlich wurde aufgrund der neuen Rückstandshöchstgehalte die Zulassung der Anwendungen 005655-00/19-001, 005655-00/24-001, und 005655-00/27-001 des Pflanzenschutzmittels Mospilan SG eingeschränkt. Die Anwendung an schwarzer, roter und weißer Johannisbeere vor der Ernte wurde ausgenommen und ist nicht mehr zulässig. Es wurden allerdings neue Anwendungen nach der Ernte zugelassen.

Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von den Entscheidungen unberührt. Die zugelassenen Anwendungen und geltenden Anwendungsbestimmungen sind in der Online-Datenbank Pflanzenschutzmittel recherchierbar.

Der Teilwiderruf und die Einschränkung der Anwendungen (nur Mospilan SG) gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der folgenden Vertriebserweiterungen sowie für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels:

  • Danjiri (Zul.-Nr.: 005655-60)
  • Klick&GO Schädlingsfrei Careo Konzentrat (Zul.-Nr.: 005686-60)
  • CAREO zum Gießen (Zul.-Nr.: 005686-61)
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