Zulassung & Genehmigung Weitere Notfallzulassungen
Im September wurden mehrere Notfallzulassungen bekannt gegeben.
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Im September wurden mehrere Notfallzulassungen bekannt gegeben.
Die Pflanzenschutzmittelverordnung in der Schweiz wurde überarbeitet. Die Revision optimiert das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel und gleicht es weiter an das der EU an.
Das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold hat eine Notfallzulassung gegen Falschen Mehltau an Petersilie erhalten.
Bereits am 16. Juni 2025 richtete sich der Vorsitzende der Bundesfachgruppe Gemüsebau Christian Ufen an Landwirtschaftsminister Alois Rainer, um auf die miserable Situation bei der Verfügbarkeit von wirksamen Pflanzenschutzmitteln hinzuweisen.
Die Zulassung von Roundup Future in Deutschland war aufgrund des Widerspruchs der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ab dem 4. März 2025 nicht wirksam.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 24. Juli 2025 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Sedim 120 (Zul.-Nr.: 00B189-00) mit dem Wirkstoff Clethodim hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendungen eingeschränkt.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Quickdown (Wirkstoff Pyraflufen-ethyl) zur Krautabtötung bei Kartoffeln erteilt.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln verbessert und für transparente, schnelle und wissenschaftsbasierte Verfahren sowie Effizienz durch Verschlankung der behördlichen Zusammenarbeit gesorgt werden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft die Zulassungen der unten aufgeführten Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flufenacet.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 18. August 2025 die Zulassungen der Pflanzenschutzmittel Mospilan SG (Zul.-Nr.: 005655-00) und Schädlingsfrei Careo Konzentrat (Zul.-Nr.: 005686-00) hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendungen von Amts wegen.
Die Europäische Kommission hat mit Durchführungsverordnung (EU) 2025/910 vom 20. Mai 2025 entschieden, die Genehmigung des Wirkstoffs Flufenacet in der EU nicht zu erneuern.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 27. Mai 2025 auf Antrag der zulassungsinhabenden Firma die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Prepper (Zul.-Nr.: 00A176-00) mit dem Wirkstoff Fludioxonil hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendungen widerrufen.
Tilo Lehneis vom Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg hat die aktuellen Änderungen der Genehmigungen und Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln zusammengetragen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 24. Mai 2025 die Zulassung der unten aufgeführten Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Metribuzin widerrufen. Grund für die Widerrufe ist, dass die Genehmigung für den Wirkstoff Metribuzin gemäß Durchführungsverordnung...
Zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade im Gemüseanbau ermöglicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) per Notfallzulassung nun auch die zusätzliche Anwendung eines regulär zugelassenen Pflanzenschutzmittels. Zuvor hatte das BVL bereits Notfallzulassungen für die...
Tilo Lehneis vom Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg hat die aktuellen Änderungen der Genehmigungen und Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln zusammengetragen.
Beim Pflanzenschutztag Gemüsebau am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz in Neustadt an der Weinstraße drehten sich die Vorträge vor allem um die aktuelle Zulassungssituation sowie die neuen Dokumentationspflichten und was damit auf die Gemüseanbauer zukommt.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 31. März 2025 für mehrere regulär zugelassene Pflanzenschutzmittel eine Notfallzulassung gegen Glasflügelzikaden im Zuckerrübenanbau für einen Zeitraum von 120 Tagen erteilt.
Für das Fungizid Ridomil Gold R WG wurde nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung in Speisezwiebeln und Bundzwiebeln über 120 Tage erteilt gegen den Falschen Mehltau ( Peronospora destructor ).
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