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Schilf-Glasflügelzikade

Notfallzulassung jetzt auch in Gemüse

Zur Bekämpfung der Schilf-Glasflügelzikade im Gemüseanbau ermöglicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) per Notfallzulassung nun auch die zusätzliche Anwendung eines regulär zugelassenen Pflanzenschutzmittels. Zuvor hatte das BVL bereits Notfallzulassungen für die Anwendung weiterer zugelassener Pflanzenschutzmittel in Zuckerrüben und Kartoffeln erlassen.

von BVL erschienen am 26.05.2025
Auch in bestimmten Gemüsearten wurde nun eine Notfallzulassung für ein Pflanzenschutzmittel gegen die Schilf-Glasflügelzikade erlassen. © Regina Klein
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Diese Notfallzulassungen sind, wie die Notfallzulassungen in Zuckerrübe und Kartoffel auch, in eine abgestimmte Strategie zur Bekämpfung der Glasflügelzikaden eingebettet. Sie sind daher lediglich als ein Baustein neben anderen Maßnahmen zu einer notwendigen Bekämpfung der Glasflügelzikaden zu sehen. Das Pflanzenschutzmittel SIVANTO prime mit dem Wirkstoff Flupyradifurone wurde für die folgenden Gemüse-Kulturen zugelassen:

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Notfallzulassung auch gegen weitere Schadorganismen

Aktuell sind im Anbau von Gemüse zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Überträger bakterieller Krankheitserreger keine Pflanzenschutzmittel regulär zugelassen. Für die Notfallzulassung in Roter Beete und Blumen- und Kopfkohlen wurden neben den Glasflügelzikaden weitere Schadorganismen wie Blattläuse und Weiße Fliege berücksichtigt. Für diese stehen aktuell im Gemüsebau ebenfalls keine ausreichenden Bekämpfungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Zum Schutz des Naturhaushalts, der Bienen sowie der Gesundheit von Anwendern, Arbeitern, Anwohnern und Umstehenden wurden diese Notfallzulassungen mit zusätzlichen Risikominderungsauflagen versehen. Hierzu gehören unter anderem Mindestabstände und die Ausbringung mit verlustmindernder Technik.

Auch im Rahmen dieser Notfallzulassungen darf das zugelassene Mittel, wie in den Kulturen Zuckerrübe und Kartoffel auch, nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Pflanzenschutzdienste angewendet werden. Diese Warndienstaufrufe basieren auf Monitoringdaten zum Vorkommen der Glasflügelzikaden, die flächendeckend erhoben und ausgewertet werden.

Derzeit keine weiteren Anträge

Wird die Schilf-Glasflügelzikade nicht bekämpft, würde sie in einigen Regionen Deutschlands weiter für Krankheiten in zahlreichen Gemüsearten wie Zuckerrüben, Kartoffeln, Möhren und zahlreichen Kohlarten sorgen. Bisher waren dafür keine Pflanzenschutzmittel zugelassen. Daher hat das BVL nach umfangreicher und sorgfältiger Prüfung für mehrere bereits regulär zugelassene Pflanzenschutzmittel kürzlich weitere Anwendungsgebiete für einen Zeitraum von 120 Tagen ermöglicht – zuerst für Zuckerrüben dann für Kartoffeln und nun auch ein Pflanzenschutzmittel für Möhren, Rote Beete, Blumen- und Kopfkohle. Aktuell liegen dem BVL keine weiteren Anträge für Notfallzulassungen vor.

„Mit den jetzt erteilten Notfallzulassungen sind die kritischen Bereiche in dieser Saison zunächst behandelbar. Die Situation entwickelt sich allerdings sehr dynamisch. Wir stehen deshalb in engem Austausch mit dem Julius Kühn-Institut und den zuständigen Behörden vor Ort. Die betroffenen Anbauverbände liefern regelmäßig Informationen zur aktuellen Situation. Wir werden bei begründetem Bedarf weitere Anträge oder Modifikationen bestehender Notfallzulassungen prüfen“, sagt Dr. Thomas Schneider, Leiter der Abteilung Pflanzenschutzmittel im BVL.

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