Zeiterfassung Ein- und Ausstempeln leicht gemacht
Landwirtschaftliche Betriebe sind gemäß § 3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Digitale Lösungen erleichtern nicht nur die Aufzeichnungspflicht sondern auch die Planung.





















