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Rechtstipps für den Arbeitsalltag

Umkleidezeiten – Wenn ja, wann und wie lange?

In der Arbeitskluft in die Firma und abends wieder nach Hause fahren? Viele Beschäftigte, die Dienstkleidung tragen müssen, entscheiden sich dagegen. Die Gründe können vielfältig sein: vom Sauberkeitsbedürfnis über modische Aspekte bis hin zu dem Wunsch, auf dem Arbeitsweg nicht sofort als Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Berufsgruppe erkannt zu werden.

Veröffentlicht am
Das sei legitim, sagen viele Arbeitgeber und stellen ihrem Personal Umkleideräume und Duschen zur Verfügung. Die Zeiten zwischen der Ankunft im Betrieb oder dessen Verlassen und dem Beginn oder Ende der Arbeit werden allerdings in der Regel als Zeit privater Verrichtungen bewertet und nicht bezahlt. Doch welche Auffassung vertreten die Arbeitsgerichte und die höheren Instanzen zu diesem Thema? Anordnung erlaubt Grundsätzlich darf der Arbeitgeber einseitig vorschreiben, dass im Betrieb Arbeitskleidung zu tragen ist und welche Ausgestaltung diese hat. Gedeckt ist eine solche Anweisung durch das Weisungs- oder Direktionsrecht. Selbstverständlich muss abgewogen werden, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, da Bekleidung die persönliche...
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