Rechtstipps für den Arbeitsalltag
Das Personalgespräch: Was darf, was kann, was muss?
In vielen Unternehmen beginnt das neue Jahr mit Gesprächen. Die Belegschaft soll über das Vergangene informiert und auf neue Ziele eingeschworen, die Zusammenarbeit gelobt oder verbessert, fachliche oder auch persönliche Kritik angebracht werden.
- Veröffentlicht am
Nicht zuletzt geht es um Geld. Für Mitarbeiter wie auch für Führungskräfte eine Handvoll Gründe also, Personalgesprächen gegenüber skeptisch eingestellt zu sein oder sie gar zu fürchten. Das geht so weit, dass ein Austausch über Erwartungen und Leistungen erst gar nicht stattfindet oder sich Arbeitnehmer fragen, ob sie Mitarbeitergespräche verweigern können, was sie beitragen dürfen oder müssen und ob es möglich ist, eine Begleitperson hinzuzuziehen. Der Anlass schafft den Rahmen Jahresgespräche, wie sie in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen vorgesehen sind, dienen der Leistungsbeurteilung und stellen die Basis für kurz- und mittelfristige Zielvereinbarungen und längerfristige Perspektiven dar. Daraus wiederum ergeben sich in der...
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal