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Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwältin Sonia Uricher

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Bereits im Jahr 2019 hat der Europäische Gerichtshof EuGH entschieden, dass die einzelnen Mitgliedstaaten Regelungen erlassen müssen, die alle Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und unkompliziert zu benutzendes System einzurichten, mit dem die von einem jeden Beschäftigten geleistete tägliche Arbeitszeit nachgewiesen werden kann.

Veröffentlicht am
Sonia Uricher
Sonia Uricherprivat
Ziel dieser Entscheidung war es, die Arbeitgeber, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer verantwortlich sind, zu verpflichten, erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften zu gewährleisten. Insbesondere sollten die Arbeitnehmervertreter, also die Betriebs- und Personalräte, das Recht haben, vom Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu verlangen und ihm diesbezüglich Vorschläge zu unterbreiten. Worum geht es hierbei? Das Arbeitszeitgesetz ArbZG regelt, in welchem Umfang täglich gearbeitet werden darf, wann Pausen eingelegt werden müssen, was Nachtarbeit ist und wann diese zulässig ist und welche Ruhezeiten vorgeschrieben sind. So darf ein Arbeitnehmer pro Tag maximal acht...
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