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Neues Jahr, neue Gesetze

Was ändert sich für Betriebe 2024?

Der Jahreswechsel ist Vergangenheit, das Fazit zu 2023 fällt bestenfalls durchwachsen aus. Der Ausblick auf 2024 soll zu mehr Optimismus anregen. Ein höherer Grundfreibetrag und gestiegene Freigrenze beim Soli, eine Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags, Verbesserungen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage und bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, mehr Geld für Kinder und weiterer Bürokratieabbau. So lässt sich zusammenfassen, was Positives für Steuerpflichtige beschlossen und geplant wurde.

Veröffentlicht am
Ein Wermutstropfen muss jedoch gleich zu Beginn sein, denn die massiv gestiegenen Energiekosten machen vielen Betrieben das Leben schwer. Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft, die zum Regelsteuersatz versteuerten Strom für betriebliche Zwecke (ausgenommen die Elektromobilität) entnehmen, konnten bis Ende 2023 eine Stromsteuerentlastung in Höhe von 5,13 € je Megawattstunde (MWh) beantragen. Der Regelsteuersatz beträgt 20,50 € je MWh. Vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2025 beträgt die Entlastung nun 20 € je MWh. Familien und Arbeitnehmer Arbeitnehmer dürfen sich über einen gestiegenen Grundfreibetrag um 696 € auf 11.604 € freuen. Dies führt grundsätzlich auch zu einer geringeren...
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