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Schilf-Glasflügelzikade

Notfallzulassungen jetzt auch für Kartoffeln

Um die Schilf-Glasflügelzikade im Kartoffelanbau zu bekämpfen, ermöglicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) per Notfallzulassung die Anwendung regulär zugelassener Pflanzenschutzmittel. Zuvor hatte das BVL bereits Notfallzulassungen für die Anwendung in Zuckerrüben erlassen.

von BVL erschienen am 25.04.2025
Gegen die Schilf-Glasflügelzikade wurden nun auch Notfallzulassungen in Kartoffeln erteilt. © Julia Appel
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In einigen Regionen Deutschlands sorgtdie Schilf-Glasflügelzikade für Krankheiten in Zuckerrüben, Kartoffeln und weiteren Kulturen. Saugt diese Zikade an den Pflanzen, überträgt sie bakterielle Erreger. Sie lösen die Krankheiten Stolbur und „Syndrome Basses Richesses“ (SBR), bei der Kartoffel spricht man von der „bakteriellen Knollenwelke“, aus. Diese bakteriellen Erreger lassen sich nicht direkt bekämpfen. Daher müssen Pflanzenschutzmaßnahmen bei der Zikade als Krankheitsüberträger ansetzen, die sich stetig weiter ausbreitet und sich weitere Gemüsearten als Wirtspflanzen erschließt.

Weitere Notfallzulassungen in der Prüfung

Zurzeit sind im Zuckerrübenanbau zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Überträger bakterieller Krankheitserreger keine Pflanzenschutzmittel zugelassen. Daher hat das BVL nach umfangreicher und sorgfältiger Prüfung für mehrere bereits regulär zugelassene Pflanzenschutzmittel weitere Anwendungsgebiete für einen Zeitraum von 120 Tagen zugelassen – zunächst für Zuckerrüben, nun auch für Kartoffeln. „Wir prüfen aktuell weitere Notfallzulassungen für die Anwendung in Wurzelgemüse“, sagt Dr. Thomas Schneider, Leiter der Abteilung Pflanzenschutzmittel im BVL. Die Notfallzulassungen seien ein Baustein im Rahmen der mit den zuständigen Behörden der Länder abgestimmten Strategien zur Bekämpfung von Glasflügelzikaden als Überträger der bakteriellen Erkrankungen.

Zum Schutz des Naturhaushalts und der Gesundheit von Mensch und Tier wurden zusätzliche Risikominderungsauflagen erlassen wie Mindestabstände oder die Ausbringung mit verlustmindernder Technik. Des Weiteren dürfen die Mittel nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Behörden angewendet werden. Sie basieren auf Monitoringdaten, die flächendeckend erhoben werden. Um den Befall durch die Zikade weiter einzudämmen, wird auf Bundes- und Landesebene intensiv geforscht und nach weiteren Bekämpfungsoptionen gesucht.

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