Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz

Fonganil Gold – Notfallzulassung gegen Falsche Mehltaupilze an Salat- und Kräuterarten

Für den Einsatz gegen Falsche Mehltaupilze an Salat- und Kräuterarten in der Jungpflanzenerzeugung im Gewächshaus hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) erteilt.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Appel
Artikel teilen:

Gemäß der auf Basis des Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erlassenen Notfallzulassung ist die Anwendung von Fonganil Gold für die genannten Kulturen zwischen dem 28. März und dem 25. Juli 2022 zulässig. Anfang Februar 2022 hatte das BVL bereits eine Notfallzulassung für die Anwendung von Fonganil Gold gegen Falschen Mehltau an Tomatenjungpflanzen im Gewächshaus veröffentlicht.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren