Küchenkräuter in der gemeinsamen Marktorganisation einbezogen
(BOG) Dem Berufsstand ist es gelungen, mit einer entsprechenden Änderung bei den Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung über die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte die Einbeziehung der Küchenkräuter bereits rückwirkend ab dem Jahre 2008 sicherzustellen.
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Die Verordnung mit den Durchführungsbestimmungen wird dazu in der Gestalt geändert, dass der Wert der vermarkteten Erzeugung für Küchenkräuter für die in den Jahren 2008 und 2009 durchgeführten operationellen Programme berechnet wird als der tatsächliche Wert der vermarkteten Produktion im Zwölfmonatszeitraum, in dem das operationelle Programm durchgeführt wurde.
Damit können nun die betreffenden Erzeugerorganisationen die Küchenkräuter in den operationellen Programmen 2008 und 2009 in voller Höhe berücksichtigen, was ansonsten auf Grund der Übergangsregelungen zur vollen Gänze erst ab dem Jahre 2010 möglich gewesen wäre. Darauf weist der Bundesausschuss Obst und Gemüse hin.
Damit können nun die betreffenden Erzeugerorganisationen die Küchenkräuter in den operationellen Programmen 2008 und 2009 in voller Höhe berücksichtigen, was ansonsten auf Grund der Übergangsregelungen zur vollen Gänze erst ab dem Jahre 2010 möglich gewesen wäre. Darauf weist der Bundesausschuss Obst und Gemüse hin.
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