Erste Hilfe Online-Kurse zählen nicht!
Um in einem Betrieb als Ersthelferin oder Ersthelfer gemäß der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.3 eingesetzt werden zu können, muss ein Erste-Hilfe-Kurs in Präsenz und mit mindestens neun Unterrichtseinheiten je 45 Minuten absolviert werden. Online-Kurse zählen nicht.

















