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Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Zweite Förderaktion startet

Ab dem 1. März beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.

von SVLFG erschienen am 25.02.2025
Bei Sonnenschutzhüten gibt es auch Modelle, die sich für Zöpfe eignen. © iQ-Company AG
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Sonnenschutz im Einheitslook muss nicht sein. Es gibt eine Vielzahl von modernen und gleichzeitig zweckmäßigen Kopfbedeckungen, die im Arbeitsalltag vor UV-Strahlung schützen. Die SVLFG fördert den Kauf solcher und weiterer Sonnenschutzprodukte, darunter auch Kühlkleidung. Im Einzelnen sind dies:

  • Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Kühlshirts)
  • Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz
  • Sonnenschutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe)

Diese werden maximal mit 50 % bzw. 800 Euro gefördert.

Werden mehrere Produkte gekauft, beträgt die Förderung einmalig bis zu 800 Euro für die zusammengerechneten Kaufbeträge. Die Produkte können daher auch gemischt werden. Neben der Maximalförderung ist die Fördersumme auf höchstens 50 Prozent des zuletzt gezahlten Jahresbeitrages begrenzt. Die Produkte dürfen erst nach der Förderzusage gekauft werden. Die Aktion endet, wenn die Fördersumme aufgebraucht ist, spätestens am 30.11.2025. Informationen hierzu finden sich auch unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern

Wichtige Voraussetzung

Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die Antragsformulare stehen dort ab 1. März, 12 Uhr, zur Verfügung. Die SVLFG empfiehlt, sich rechtzeitig zu registrieren unter: https://portal.svlfg.de

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