Da alle Landesdüngeverordnungen darauf basieren, hoben Länder ihre Verordnungen auf. Damit entfielen die Ausweisungen nitratbelasteter und eutrophierter Gebiete sowie alle Auflagen. Die bundesweite Düngeverordnung (DüV) bleibt weiter gültig! Aus der schriftlichen Urteilsbegründung geht hervor: Zusätzliche Auflagen in belasteten Gebieten bleiben zulässig, auch wenn Ertrags- oder Qualitätseinbußen entstehen. Ein weiteres Urteil vom 8. Oktober 2025 bewertet die bestehende Düngeverordnung als nicht ausreichend, um den EU-Grenzwert von 50?mg Nitrat pro Liter im Grundwasser einzuhalten. Gefordert werden verbindliche Zielvorgaben und eine strategische Umweltprüfung, wodurch zusätzlicher Anpassungsbedarf besteht. Die aktuelle Bundesregierung...