
Förderzeitraum startet am 15. Januar
Am 15. Januar 2026 ab 10 Uhr startet das neue Prämiensystem der SVLFG. Damit können sich Betriebe bestimmte Anschaffungen vom Atemschutz bis zum höhenverstellbaren Schreibtisch fördern lassen.
von SVLFG erschienen am 15.01.2026Der Förderbetrag wird für das Jahr 2026 von einer Million Euro auf vier Millionen Euro erhöht und der Prämienkatalog enthält deutlich mehr Angebote. Die Förderung ist auf 25 % des letzten in Rechnung gestellten LBG-Beitrags begrenzt. Zudem werden maximal 25 % der Anschaffungskosten bis zum jeweiligen Maximalbetrag erstattet. Gefördert wird ausschließlich der Neukauf von Produkten.
Die SVLFG berücksichtigt nur Anträge, die ab Beginn der Aktion über das Versichertenportal „meine SVLFG“ eingehen. Es kann für das Jahr 2026 pro Unternehmen ein Antrag auf ein Produkt gestellt werden. Die SVLFG bezuschusst keine Anschaffungen, die vor Erhalt der Förderzusage getätigt wurden.















Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.