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Musterverwaltungsvorschrift bleibt

Aufatmen für Gewächshausprojekte

Die zahlreichen Bemühungen des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) und seiner Partnerverbände haben Erfolg gezeigt. Der drohende Wegfall der Musterverwaltungsvorschrift Gewächshausbau konnte vorerst abgewendet werden.

von ZVG erschienen am 06.03.2026
Die Musterverwaltungsvorschrift Gewächshausbau bleibt zunächst erhalten. © Regina Klein
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Im Februar fand die Einspruchssitzung zur DIN EN 13031 und zur Aktualisierung der Musterverwaltungsvorschrift statt. Ende des Jahres 2025 war bekannt geworden, dass das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) beabsichtigte, die bisherige baurechtlich gültige Gewächshausnorm DIN V 11535:1998 aus der Liste der Sonderkonstruktionen zu streichen, ohne sie durch eine bestehende entsprechende Euro-Fachnorm zu ersetzen. Eine ersatzlose Streichung wäre für die Branche höchst problematisch geworden.

Nun soll die Veröffentlichung des DIBt der DIN-Norm für Verkaufsgewächshäuser abgewartet werden. Zwischenzeitlich stimmen sich das DIBt und Prof. Ram Puthli vom Karlsruher Institut für Technologie (KTI) über die elementaren Inhalte ab, die unbedingt beibehalten werden müssen. Das DIBt nennt als Zeitrahmen für eine mögliche Veröffentlichung der MVV TB 2026/1 frühestens Ende dieses Jahr oder Anfang 2027.

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