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Mindestlohn-Sonderregelung

Es braucht eine klare Entscheidung

Die rechtlichen Möglichkeiten sind da – jetzt braucht es eine klare Entscheidung. Das neue Rechtsgutachten zeigt: Ein geringerer Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte im Gemüsebau ist rechtlich zulässig.

von Bundesfachgruppe Gemüsebau erschienen am 19.04.2026
Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonarbeitskräfte sind rein rechtlich gesehen möglich und auch nötig. © Laura Lafuente
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Auch ein Abschlag von bis zu 20 % verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht, wie bisher behauptet. Für besonders arbeitsintensive Bereiche kann eine solche Regelung sogar notwendig sein. Steigende Löhne setzen die Betriebe zunehmend unter Druck, vorwiegend im Wettbewerb mit anderen europäischen Ländern, in denen niedrigere Löhne gezahlt werden. Ohne passende Regelungen droht eine Verlagerung der Produktion ins Ausland. Das hätte negative Folgen für Arbeitsplätze, Versorgungssicherheit und ländliche Regionen.

Die Politik überzeugen

Auch politisch gibt es etwas Bewegung: Die CDU hat bereits Unterstützung auf ihrem vergangenen Parteitag beschlossen und die Bundesregierung will die Selbstversorgung mit Obst und Gemüse stärken, so noch der Tenor im Koalitionsvertrag. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen die Rahmenbedingungen nun angepasst werden. Doch erwartungsgemäß sträubt sich die SPD gegen eine Befassung mit der Thematik. Daher hat der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) alle 120 Abgeordneten zum Gespräch auf einen Obst- oder Gemüsebaubetrieb im jeweiligen Wahlkreis geladen. Rückmeldungen für Diskussionen vor Ort sind eingegangen und finden in den nächsten Wochen statt.

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