
Ausnahmen für Gemüse dringend nötig
Eine geringere Haltbarkeit und Frischeverlust bei vielen Gemüsekulturen und damit einhergehend eine massive Lebensmittelverschwendung befürchtet der Vorstand der Bundesfachgruppe Gemüsebau infolge des Verbots von Kunststoffverpackungen ab 2030 im Rahmen der Vorstandssitzung am 3. Februar in Berlin.
von Bundesfachgruppe Gemüsebau erschienen am 13.02.2026Nachweislich verlieren nicht nur lose Blattsalate und geschnittene Kräuter massiv an Turgeszenz ohne eine schützende Barriere. Auch Brokkoli, Möhren, Pilze und eine weitere breite Palette an Gemüseprodukten sind davon betroffen. Dies stellte Prof. Dr. Claus Bull von der Berliner Hochschule für Technik der Bundesfachgruppe vor. Dass Verpackungsmüll angegangen werden muss, daran besteht aus Sicht der Gemüseanbauer kein Zweifel. Doch die Schutzfolien für Frischgemüse machen nur einen Bruchteil des Verpackungsmülls aus und haben sinnvolle Funktionen, führte Prof. Bull aus. Schutz vor Schäden, Erhalt der Frische und längere Haltbarkeit sowie Informationsquelle sind hier zu nennen.
Fällt kaum ins Gewicht
Die Abfallmenge von Gemüseverpackungen aus Kunststoff-Folien (circa 0,2 kg Kunststoff pro Person und Jahr) macht nur einen verschwindend geringen Bruchteil der jährlichen Gesamtmenge pro Kopf (circa 39 kg) in Deutschland aus. Eine Mono-Kunststoff-Folie sei bei vielen Produkten im Gemüsebau absolut notwendig, um die Frische zu erhalten und den Anforderungen der gesamten Lieferkette standzuhalten. Potenzial für einen Austausch gegen alternative Materialien wird hingegen bei den Kunststoffschalen gesehen. Es sei jedoch ein Irrglaube, zu denken, dass mit dem Verbot der Kunststoffverpackungen ein wesentlicher Beitrag zur Müllreduzierung geleistet werden kann.
Sorgen bereitet den Experten eher, wie sich das Verbot auf die Frische auswirkt, ein Hauptkaufargument für Verbraucher. Wie sich die Verordnung auf das breite Sortenspektrum unter anderem bei Tomaten auswirkt, können sich die Gemüse-Erzeuger bisher kaum vorstellen. Fest steht: Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist bereits seit Februar 2025 in Kraft. Einweg-Kunststoffverpackungen für Obst und Gemüse unter 1,5 kg werden ab 2030 stark eingeschränkt oder verboten. Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten können jedoch Ausnahmen benennen, wenn nachgewiesen ist, dass der Verlust von Wasser oder der Prallheit, mikrobiologische Gefahren oder physische Erschütterungen und Oxidation vermieden werden müssen.
Die Bundesfachgruppe Gemüsebau wird sich des Themas gemeinsam mit den Dachverbänden und dem BOG annehmen, um notwendige Ausnahmemöglichkeiten für die betroffenen Gemüsekulturen zu erhalten. Durch die nationalen Ausnahmelisten wird jedoch jetzt schon eine erhebliche Störung erwartet, da dies zu einem Flickenteppich mit einzelnen Regelungen führen wird und es den EU-Grundsätzen eines freien Warenverkehrs widerspricht. Weitere Themen der Vorstandssitzung waren die aktuelle Düngegesetzgebung sowie der gestiegene Mindestlohn und die Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften.












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