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Bayern

Rote und gelbe Gebiete ab sofort unwirksam

Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich mit einem Urteil die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung ausgehebelt, wie der Bayerische Bauernverband mitteilt.

von BBV erschienen am 04.11.2025
Ein Urteil hat die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung für unwirksam erklärt. © Jonas Klein
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Am24. Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil zu den bayerischen Revisionsverfahren veröffentlicht und die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) für unwirksam erklärt. Das Gericht bestätigt damit, dass die bisherige Rechtsgrundlage nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und dass grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien im Umgang mit der Ausweisung sogenannter „roter“ und „gelber“ Gebiete eingehalten werden müssen.

Das Gericht hat darüber hinaus ausgeurteilt, dass § 13a Abs. 1 DüV mangels hinreichender Regelungsdichte nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts auf Eigentum und der Berufsfreiheit genügt. Aus § 13a Abs. 1 DüV ergibt sich nicht mit hinreichender Bestimmtheit, welche Gebiete als belastet auszuweisen sind und infolgedessen verschärften Düngebeschränkungen unterliegen. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA 2022) reicht dafür nicht aus, weil sie allein Behörden bindet und keine Außenwirkung hat.

Was heißt das konkret?

  • Die bestehenden roten und gelben Gebiete in Bayern haben keine Gültigkeit mehr.
  • Die Neuausweisung der roten und gelben Gebiete in Bayern kann in der geplanten Form nicht stattfinden.
  • Es gilt im Moment also das normale Düngerecht – und zwar ohne die zusätzlichen Vorgaben für rote und gelbe Gebiete. An die Vorgaben der Düngeverordnung haben sich landwirtschaftliche Betriebe bei der Düngung weiterhin zu halten.
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