
Quarantänestatus beendet
Nach dem ersten Ausbruch 2018 in Deutschland wurde das Tomato brown rugose fruit virus (ToBRFV) oder Jordanvirus schnell als Quarantäneschaderreger eingestuft. Ende Dezember 2024 lief nun die EU-Durchführungsverordnung 2020/1191 zum ToBRFV aus. Ab Januar 2025 wird das Virus als RNQP („regulated non quarantine pest“, Geregelte Nicht-Quarantäne-Krankheit) eingestuft.
von Ellen Richter erschienen am 28.01.2025Das bedeutet, dass zwar für Saatgut und Jungpflanzen von Tomaten und Paprika (außer resistenten Sorten) weiterhin dieselben Regelungen und Testungsanforderungen bezüglich Produktion und Handel bestehen. Für die Fruchtproduktion von Tomaten werden die bisherigen Quarantäneregelungen aufgehoben. Das heißt, es werden beim Auftreten des Schaderregers keine amtlichen Bekämpfungsmaßnahmen vom Pflanzengesundheitsdienst mehr angeordnet. Ein hoher Standard der Betriebshygiene wird damit noch wichtiger, um eine Einschleppung und Ausbreitung zu verhindern.
Zum Anpflanzen dürfen bestimmte Pflanzen, wie Jungpflanzen von Tomate und Paprika einschließlich Saatgut, innerhalb der EU nur mit einem Pflanzenpass verbracht werden. Voraussetzung für die Ausstellung ist unter anderem die amtliche Testung auf ToBRFV. Im Rahmen der phytosanitären Einfuhrkontrollen werden Saatgut und andere, zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen von Solanum lycopersicum L., ihre Hybriden sowie von Capsicum annuum L., weiterhin amtlich auf ToBRFV getestet.
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