Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Bundesprogramm Energieeffizienz

Anträge wieder möglich

Das Bundesprogramm Energieeffizienz wurde nach fast neun Monaten wieder geöffnet. Der Zentralverband Gartenbau e.V. hat sich über Monate in politischen Gesprächen dafür eingesetzt, dass das Förderprogramm nicht den weiteren Sparmaßnahmen zum Opfer fällt und weitergeführt werden kann – mit Erfolg.

von Laura Lafuente erschienen am 20.09.2024
Finanzielle Mittel für das „Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO 2 -Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ stehen endlich wieder zur Verfügung. © Laura Lafuente
Artikel teilen:

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat nun wieder Fördermittel für das „Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ angekündigt. Das Bundesprogramm unterstützt Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau dabei, in sparsamere, klimafreundliche Technologien zu investieren. So sollen die Ziele des Klimaschutzplans 2030 in Landwirtschaft und Gartenbau erreicht werden und Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die auf klimafreundliche Technologien umzustellen, finanziell gefördert.

Bundesmittel für Energieeffizienz

Für 2024 stehen für das Programm mit der nun erfolgten Mittelbereitstellung insgesamt Bundesmittel in Höhe von 24,55 Mio. Euro bereit. Für 2025 sind mit 23,53 Mio. Euro in ähnlicher Größenordnung im KTF-Wirtschaftsplanentwurf der Bundesregierung vorgesehen. Gefördert werden damit neben Energieeffizienzmaßnahmen auch alternative Antriebe für mobile Maschinen und Geräte und Projekte zur erneuerbaren Energieerzeugung. Allerdings ist nicht nachvollziehbar, dass der vorzeitige Maßnahmenbeginn ausgesetzt wurde, da dies bislang einer schnellen, effizienten und planungssicheren Abwicklung der geförderten Projekte zugutekam.

Änderungen gab es auch bei den Beratungsleistungen. Dies sind nur noch maßnahmenspezifisch im Rahmen von Investitionsmaßnahmen förderfähig, die auf Basis eines gesamtbetrieblichen CO2-Einsparungskonzeptes durchgeführt werden. Das heißt, sie sind Bestandteil des Gesamtantrages und gelten nicht für Einzelmaßnahmen.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren