Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Cybele widerrufen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 30. April 2024 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Cybele (GP-Nr. 007456-00/013) von Amts wegen widerrufen. Grund für den Widerruf ist der Missbrauch der Genehmigung durch den Inverkehrbringer.
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Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer (GP-Nr. 007456-00/013).
Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, sodass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
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