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Klimaschutzprogramm

Regierung muss Wort halten

Angesichts des Kabinettsbeschlusses zum Klimaschutzprogramm 2026 erinnert der Zentralverband Gartenbau (ZVG) erneut an die CO2-Preisbelastung im energieintensiven Unterglas-Gartenbau und mahnt die Umsetzung des Koalitionsvertrages zum Emissionshandel an.

von ZVG erschienen am 31.03.2026
Der Unterglas-Gemüsebau ist energieintensiv und benötigt dringend Entlastungen bei der CO 2 -Bepreisung. © Regina Klein
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Das Klimaschutzprogramm enthält 67 Maßnahmen, die dazu führen sollen, dass im Jahr 2030 mehr als 25 Mio. t CO2 zusätzlich eingespart werden. Für alle neuen Maßnahmen sollen insgesamt zusätzlich 8 Mrd. Euro bereitgestellt werden.

„Klimaschutz ist zweifellos ein wichtiges und berechtigtes Anliegen. Gleichzeitig muss jedoch gewährleistet sein, dass Unternehmen wirtschaftlich überlebensfähig bleiben. Insbesondere im Unterglasanbau führen die CO2-Kosten inzwischen zu einer erheblichen Belastung, die die Betriebe in ihrer Existenz gefährden“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.

Noch immer keine Ausnahme für Unterglas-Gartenbau

In Deutschland existiert seit 2021 ein nationaler Emissionshandel, der ab 2028 in den Europäischen Emissionshandel (ETS 2) überführt werden wird. Landwirtschaft und Gartenbau werden durch den nationalen Emissionshandel bereits jetzt enorm mit der CO2-Bepreisung belastet – die nationale CO2-Abgabe liegt aktuell bei 55 bis 65 Euro je Tonne CO2. Mit Einführung des neuen Emissionshandelssystems ETS 2 ab 2028 würden diese Kosten nochmals explodieren. Die versprochene Unterstützung zur Vermeidung von Carbon-Leakage funktioniert für die Branche nicht. Seit 2022 liegen Anträge zur Anerkennung der Beihilfeberechtigung für den energieintensiven Unterglas-Gartenbau vor. Sie sind bis heute noch nicht abschließend anerkannt.

Die Koalitionspartner schienen das Problem erkannt zu haben und hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, bei der Umsetzung der EU-Verordnung, vom Opt-In für die freiwillige nationale Einbeziehung der Brennstoffe, die in der Landwirtschaft genutzt werden, keinen Gebrauch zu machen. Dafür müsste das Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) geändert werden. Passiert ist das aber bislang nicht. Um den Gartenbau tatsächlich zu entlasten, muss auch der nationale Brennstoffemissionshandel (BEHG) beendet werden. Hier bedarf es nun einer zügigen Umsetzung.

Der ZVG begrüßt hingegen die angestrebten 1.000 zusätzlichen jährlichen Projekte im Bereich „Alternative Antriebe“ im Bundesenergieeffizienzprogramm. Dazu werden zusätzliche Finanzmittel benötigt. Vorschläge dazu wurden auch im Rahmen des Maßnahmenpakets Zukunft Gartenbau konkret erarbeitet.

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