
Teilwiderruf für Goltix Gold
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 1. April 2026 die Zulassung (bzw. Genehmigung gemäß § 18 PflSchG a.F.) des Pflanzenschutzmittels Goltix Gold zur Anwendung an Minze-Arten zur Verwendung als Arzneipflanze oder teeähnliches Erzeugnis widerrufen.
von BVL erschienen am 13.04.2026Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechende Anwendung der folgenden Vertriebserweiterungen:
- Profi Goldbeet 700 SC
- BETAMITRA
Diese Anwendung ist damit ab sofort nicht mehr zulässig. Der Teilwiderruf gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der zugehörigen Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Rückstandshöchstgehalt überschritten
Das Pflanzenschutzmittel Goltix Gold enthält den Wirkstoff Metamitron. Bei einer Anwendung des Pflanzenschutzmittels an Pfefferminze wurden Überschreitungen des Rückstandshöchstgehaltes (RHG) festgestellt. Durch die gemessenen RHG-Überschreitungen für Metamitron in Minze-Arten zur Verwendung als teeähnliches Erzeugnis besteht nach derzeitigem Wissensstand kein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher. Aufgrund der RHG-Überschreitung ist die Ware jedoch nicht verkehrsfähig und darf nicht als Lebens- oder Futtermittel verwendet werden.










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