
Geplante Flufenacet-Zulassungsstreichung
Das Bundesamt für Verbraucherschutz plant, Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flufenacet in Deutschland zu verbieten, während diese in anderen EU-Ländern weiterhin zugelassen bleiben. Der Industrieverband Agrar (IVA) kritisiert den Schritt als nationalen Sonderweg und warnt vor negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsbedingungen in der Landwirtschaft.
von Redaktion Quelle Industrieverband Agrar e. V. erschienen am 12.11.2024Deutschen Landwirten könnten weitere drastische Einschränkungen im Pflanzenschutz ins Haus stehen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) plant, Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Flufenacet, die eine wichtige Rolle im Kampf gegen das Problem-Ungras gspielen, kurzfristig die Zulassung zu entziehen. Dazu führt es aktuell ein Anhörungsverfahren der betroffenen Zulassungsinhaber durch. Der IVA, der die Interessen der Pflanzenschutzmittel-Produzenten in Deutschland vertritt, kritisiert den Vorstoß als nationalen Sonderweg, denn Landwirten in anderen EU-Ländern stehen die Mittel weiterhin zur Verfügung.
IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer kommentiert: „Die harmonisierte europäische Zulassung von Pflanzenschutzmitteln durch die Verordnung 1107/2009 gerät immer mehr zu einer Farce. Der Leitgedanke des Regelwerks, durch einheitliche Standards das gleiche Sicherheitsniveau, aber auch gleiche Wettbewerbsbedingungen in der Landwirtschaft der EU zu gewährleisten, tritt hierzulande immer weiter in den Hintergrund. Die deutsche Agrarbranche ist die Leidtragende.“
Flufenacet durchläuft aktuell auf europäischer Ebene das Verfahren zur Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung. Wenn die Mitgliedstaaten mehrheitlich der vorliegenden Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) folgen, wird die Genehmigung im nächsten Jahr auslaufen. Anschließend wären Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff in der EU nicht mehr zulassungsfähig. Ein dringlicher Anlass, abweichend von einem europaweit koordinierten Verfahren vorzeitig Zulassungen zu widerrufen, besteht nach Ansicht des IVA jedoch nicht.
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